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Teilnahmebedingungen
1.1. In den Lehrgängen ist eine regelmäßige Teilnahme an allen in der Einladung benannten Terminen
Voraussetzung.
1.2. Bei Lehrgängen, die aus mehreren Teilen (z. B. Wochenenden) bestehen, muss jeder Teil wahrgenommen werden.
1.3. Bei einer unregelmäßigen Teilnahme muss der Lehrgang unter Anerkennung der bereits besuchten Lehrgangseinheiten wiederholt werden.
1.4. Die aktive Teilnahme am Lehrgang ist unumgänglich für das erfolgreiche Bestehen des Lehrganges. Jedoch sollte sie nicht um jeden Preis und mit jeder Belastung durchgeführt werden.
1.5. Die Ausbildung der ehrenamtlichen ÜbungsleiterInnen basiert auf der Tatsache, dass die Teilnehmer sowohl eigene Sporterfahrung haben (z. B. durch regelmäßige Teilnahme am Übungsangebot der Vereine) und dass Sie bereits Erfahrungen im Umgang mit einer bestimmten Zielgruppe mitbringen. Dieser kann während eines Lehrganges nicht vermittelt werden. Sporterfahrung in der Behindertenarbeit sind also Voraussetzung für die Teilnahme am der Übungsleiterausbildung.
2. Anmeldeverfahren
2.1. Die TeilnehmerInnen müssen die allgemeinen Teilnahmeregelungen einhalten und die Voraussetzungen für die jeweiligen Ausbildungsgänge erfüllen.
2.2. Die Anmeldung erfolgt auf dem entsprechenden Vordruck (s. Anhang) über einen Mitgliedsverein an die zuständige Geschäftsstelle des zuständigen Landesverbandes spätestens bis zum angegebenen Meldeschluss. Anmeldungen für einen anderen Landesverband werden von der zuständigen Landesgeschäftsstelle an den ausrichtenden Landesverband weitergeleitet. Später eingehende Meldungen werden nicht mehr berücksichtigt.
2.3. Der Verein hat auf dem Anmeldeformular (s. Anhang) zu bescheinigen, dass die neuen Übungsleiterlnnen nach Erhalt der Lizenz mindestens 1 Jahr lang im Verein eingesetzt werden.
2.4. Die Teilnehmerlnnen erhalten von der Geschäftsstelle des BSV RLP eine Zu‐ oder Absage zum Lehrgang. Gleichzeitigwerden Sie aufgefordert, die Lehrgangsgebühr zu überweisen (siehe 2).
2.5. Vor Lehrgangsbeginn erhalten die Teilnehmerlnnen vom BSV RLP alle weiteren Informationen zum Lehrgang. Der ausrichtende Landesverband ist Ansprechpartner bei allen Fragen zum Lehrgang.
2.6. Die Durchführung des Lehrganges ist von einer ausreichenden Anzahl von Teilnehmerlnnen abhängig.
Sollte diese Zahl nach Meldeschluss nicht erreicht werden, muss der Lehrgang abgesagt werden.
2.7. Anmeldungen aus anderen Landesverbänden können nur berücksichtigt werden, wenn bei Anmeldeschluss noch Lehrgangsplätze frei sind
2.8. Wie immer werden wir auch in diesem Lehrgangsjahr interessierte Teilnehmerlnnen bei bereits ausgebuchten Lehrgängen auf eine Warteliste setzen und diese kurzfristig bei Absagen anderer informieren und berücksichtigen.
2.9. Bei Bedarf werden zusätzliche Aus‐ und Fortbildungslehrgänge angeboten.
3. Kosten
3.1. Die Kosten/Lehrgangsgebühren sind der Ausschreibung zu entnehmen und nach bzw. mit Zusage zum Lehrgang innerhalb der angegebenen Frist entsprechend zu entrichten. Die Gebühren der Landesverbände sind unterschiedlich wegen unterschiedlicher Förderbedingungen in den Ländern.
3.2. Wird die Lehrgangsgebühr nicht innerhalb der angegebenen Frist an den BSV RLP entrichtet, behält sich der BSV RLP das Recht vor, den Teilnehmerplatz an einen anderen auf der Warteliste zu vergeben.
3.3. Die Lehrgangsgebühren gelten nur für über Mitgliedsvereine des BSV RLP gemeldete TeilnehmerInnen. Die Überweisung der Lehrgangsgebühren ist bei Zahlungsaufforderung unter Aufführung des Lehrgangsteilnehmers und Angabe der Lehrgangsnummer für alle Lehrgänge an den BSV RLP zu entrichten. Für Lehrgänge in anderen Landesverbänden sind die Lehrgangsgebühren an den ausrichtenden Landesverband zu zahlen.
3.4. Die Lehrgangsgebühren für die anderen DBS‐Landesverbände entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle.
3.5. Teilnehmer/Innen aus Mitgliedsvereinen des BSV Rheinland‐Pfalz erhalten bei einer Buchung 3 Monate vor Lehrgangsbeginn einen Frühbucherrabatt in Höhe von 10 % auf die Lehrgangsgebühr.
| | | Teilnehmer aus BSV RLP, ArGe Turnen RLP, sowie Kooperationspartner | | | Teilnehmer aus anderen DBS-Mitgliedsverbänden | | |
| Tagesveranstaltung ( 8 LE) | | | | |
| Mehrtägige Veranstaltungen |
| | Incl. ÜN und Verpflegung, siehe Punkt 3.6 |
| | Incl. ÜN und Verpflegung, siehe Punkt 3.6 |
| | Incl. ÜN und Verpflegung, siehe Punkt 3.6 |
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| Nordic Walking im Rehasport (25LE) |
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| Kompaktausbildung Physiotherapeuten (50 LE) |
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3.6. Die Lehrgangsgebühr versteht sich grundsätzlich incl. Übernachtung und Verpflegung (Frühstück, Mittag und Abendessen) bei mehrtägigen Veranstaltungen bzw. incl. Mittagessen bei Tagesveranstaltungen. Eine Teilerstattung der Gebühr bei Nichtinanspruchnahme der Übernachtung oder Verpflegung ist ausgeschlossen. Tagungsgetränke sind nicht enthalten. Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern (in der Regel Zweibettzimmer). Bei Veranstaltungen, die von anderen Landesverbänden als Kooperationsveranstaltung ausgeführt werden, gelten die allgemeinen Bedingungen des ausrichtenden
Landesverbandes.
3.7. Qualischecks; Prämiengutscheine etc. werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
3.8. Für Nichtmitglieder ist eine Teilnahme nur möglich, wenn Plätze von Mitgliedsvereinen nicht besetzt werden.
3.9. Bei Absagen nach Meldeschluss wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25% der Lehrgangsgebühr erhoben. Sollten außerdem Ausfallgebühren entstehen, werden diese ebenfalls in Rechnung gestellt. Bei Absagen innerhalb einer Woche vor Lehrgangsbeginn ist eine Rückzahlung der Lehrgangsgebühr nicht mehr möglich. Sollte zu diesem Zeitpunkt die Lehrgangsgebühr noch nicht auf das Konto des BSV erfolgt sein, ist die Zahlung trotzdem zu leisten.
3.10.Die Verbände weisen vorsorglich darauf hin, dass Teilnehmerlnnen, die keinem Sportverein angehören, nicht sporthilfeversichert sind.
3.11.Der BSV behält sich vor, den Lehrgangsort/Termin aus organisatorischen Gründen zu ändern.
4. Lehrgangsmaterialien
4.1. Vor bzw. während des jeweiligen Lehrganges wird über Art und Umfang der Lehrgangsmaterialien informiert. Die Kosten dafür werden separat in Rechnung gestellt. Als Standardwerk für die Ausbildung empfehlen wir das Handbuch Rehabilitationssport vom Neuer Start Verlag. Die Kosten hierfür betragen 44,90 € für das Handbuch incl. CD bzw. 29,90 € für die CD.
5. Vergabe der Lizenzen
5.1. Lizenzen werden grundsätzlich nur an solche Teilnehmerlnnen vergeben, die alle Bedingungen erfüllt haben und die nach der Ausbildung in einem Mitgliedsverein der am Lehrgangsplan beteiligten Fachverbände als Übungsleiterln tätig werden.
5.2. Andere Teilnehmerlnnen erhalten Teilnahmebescheinigungen.
5.3. Vom Prüfling sind alle Unterlagen komplett vorzulegen, die für Erteilung der Lizenz von Bedeutung sind. Das sind:
Antrag auf Lizenzerteilung zusammen mit:
- Erste - Hilfe ‐ Bescheinigung (mind. 8 Doppelstunden, nicht älter als 2 Jahre)
- Teilnahmebescheinigungen der besuchten Lehrgänge (Ausbildungsbuch im Original)
- Hospitationen
- Hospitationsberichte
- Passbild
- Bestätigung eines BSV RLP‐Mitgliedsvereins dass der Antragsteller dort als Übungsleiter tätig wird.