Barrierefreies Webdesign    Barrierefrei Funktionen
Ihre Unterstützung:
Spendenkonto
Unsere Partner:
Lotto Stiftung Rheinland-Pfalz - Sponsor des BSV RLP
XMC-Computer - professionelle IT-Lösungen
Lehrgangsverwaltung

Zu unserer Lehrgangsverwaltung geht es hier...
Lehrgangsverwaltung

Lehrgänge:

 «   » 
So Mo Di Mi Do Fr Sa
  29
  30
  31
  01
  02
  03
  04
  05
  06
  07
  08
  09
  10
  11
  12
  13
  14
  15
  16
  17
  18
  19
  20
  21
  22
  23
  24
  25
  26
  27
  28
  29
  01
  02
  03
wichtige Informationen für Vereine
Seite ausdrucken
Reisemöglichkeit zu den Paralympics 2012 nach London
Die Paralympics in London vom 29. August bis zum 09. September 2012 rücken näher und sie sind auch von der Entfernung her nahe. Daher bietet sich im nächsten Jahr eine hervorragende Gelegenheit, paralympischen Spitzensport hautnah zu erleben. London ist von Rheinland-Pfalz nur ca. 600 – 700 km entfernt. Es wird nicht oft vorkommen, dass die Paralympics quasi vor unserer Haustür stattfinden.
Wir möchten daher unseren Vereinen, gemeinsam mit dem Behindertensportverband Nordrhein-Westfalen, eine Möglichkeit offerieren, die Paralympics in London zu besuchen. Die Anreise wird mit modernen Reisebussen, die Unterbringung in ausgesuchten Hotels in London erfolgen (Doppelzimmer oder Einzelzimmer). Eintrittskarten werden von uns besorgt, die Betreuung der Teilnehmer vor Ort übernehmen die Kollegen des BSNW, ebenso wie die Organisation der Anreise und die Erstellung von Angeboten vor Ort (wie z.B. Stadtrundfahrt, Besuch von Schloss Windsor u.a.m.). Außerdem wird versucht, auch ein Treffen mit Sportlerinnen und Sportlern aus Deutschland zu ermöglichen.
Haben Sie Interesse an einem „paralympischen Trip“ nach London, dann melden Sie sich bitte bis zum 15 September 2011 bei der Geschäftsstelle. Soll es ein Tagestrip sein, ein Wochenendtrip oder ein längerer Aufenthalt? Die Erstellung eines Angebots und die Betreuung vor Ort ist abhängig von Ihren zeitlichen Vorstellungen und der Gesamtteilnehmerzahl. – Fragen Sie Ihre Vorstellungen an und wir werden versuchen Ihnen ein entsprechendes Packet für Ihre Gruppenreise zu erstellen! Als erste Information können Sie unten eine vorläufige Übersicht der Veranstaltungstage in London sowie die Preise für Eintrittskarten einsehen (diese Preise können sich natürlich noch verändern, da sich der Wechselkurs Euro-Pfund noch verändern kann).
Unsere Kollegen in Nordrhein-Westfalen und wir sind bemüht, ein Angebot für Sie zu erstellen und unsere Angebote so preisgünstig (und gut) wie möglich zu gestalten.


Informationen zu Ticketpreisen und zum Zeitpan
 
Neue Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining tritt zum 01.01.2011 in Kraft
Am 15. November 2010 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation dem Deutschen Behindertensportverband mitgeteilt, dass alle Vertragspartner die neue Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining unterzeichnet haben. Damit kann diese zum 01.01.2011 offiziell in Kraft treten und die Rahmenvereinbarung vom 01.01.2007 ersetzten. Den Text der Rahmenvereinbarung können Sie im Bereich "Dokumente" herunterladen.
Weitere Informationen zur neuen Rahmenvereinbarung aus unseren Informationsschreiben an die Vereine vom 06.07.2010 und 31.08.2010 finden Sie in der untenstehenden Datei.

Erläuterung zur neuen Rahmenvereinbarung
 
Interessante Informationen für Vereine
Die Broschüre "Steuertipp Gemeinnützige Vereine" des rheinland-pfälzischen Ministeriums der Finanzen ist in einer aktualisierten Auflage erschienen. Auf ca.50 Seiten erfahren Sie viele srund um das Thema Steuern, Spenden und Gemeinnützigkeit.

Link zur Broschüre für gemeinnuetzige Vereine
 
Neuer Leitfaden zum Vereinsrecht
Unsere Gesellschaft ist auf Menschen angewiesen die bereit sind sich ehrenamtlich einzubringen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries setzt sich dafür ein, dass allen, die sich auf sportlichem, kulturellem oder sozialem Gebiet engagieren, ein verlässlicher Rechtsrahmen zur Verfügung steht. Ein wichtiger Baustein ist das Vereinsrecht. Wer sich ehrenamtlich engagiert, ist nicht nur auf geeignete Rahmenbedingungen, sondern auch auf gute Informationen angewiesen. Für alle, die sich kundig machen wollen, bietet das Bundesjustizministerium einen neuen Leitfaden zum Vereinsrecht an, der kostenlos unter www.bmj.de abgerufen werden kann.

Neuer Leitfaden zum Vereinsrecht
 
Steuerliche Auswirkungen der Einnahmen aus dem Rehasport
Nach Auskunft des DBS ist eine Umsatzsteuerpflicht der Einnahmen aus dem Rehasport zu verneinen, da der Rehasport als eine Veranstaltung belehrender Art im Sinne des § 4, Nr. 2a Umsatzsteuergesetz in Verbindung mit Abschnitt 115 Absatz 3 der Umsatzsteuerrichtlinien anzusehen ist. Diese Rechtsauffassung wird auch von einer Oberfinanzdirektion vertreten. Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob die Sporttreibenden Mitglieder sind oder nicht.

Bei der körperschaftssteuerlichen Betrachtung ist es wichtig zu unterscheiden, ob die Teilnehmenden am Rehasport Vereinsmitglieder sind oder nicht.
o Bei Mitgliedern ist der Rehasport als begünstigter Zweckbetrieb zur Durchführung der Fürsorge für Behinderte im Sinne des § 68, Nr. 4 der Abgabenordnung anzusehen. Damit unterliegen die Einnahmen nicht der Körperschaftssteuer.
o Wenn nun Nichtmitglieder am Rehasport teilnehmen, so ist dies als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb anzusehen. Wenn also die Einnahmen abzüglich Aufwendungen im Bereich Rehasport für Nichtmitglieder einen Ertrag/Gewinn ergeben, ist eine Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuerpflicht gegeben, sofern der Gesamtgewinn des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs die Freibetragsgrenze übersteigt. Wichtig ist auch, dass beim Rehasport von Nichtmitgliedern keine Verluste gemacht werden dürfen. Wenn Verluste im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb realisiert werden, besteht die Gefahr, dass der Verein die Gemeinnützigkeit verliert, da Verluste aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nicht mit Erträgen aus dem ideellen Vereinsbereich verrechnet werden dürfen.

Für weitere Informationen zu diesem Themenkomplex steht Ihnen der Geschäftsführer des BSV Rheinland-Pfalz Olaf Röttig natürlich gerne zur Verfügung.


 
Steuerliche Begünstigung des Ehrenamtes
Das Gesetz bringt u. a. folgende Verbesserungen:
* Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug von bisher 5% (zur Förderung kirchlicher, religiöser und gemeinnütziger Zwecke)
bzw 10 % (für mildtätige, wissenschaftliche und als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke) des Gesamtbetrages der Einkünfte (§ 10b Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG) auf 20 % für alle förderungswürdigen Zwecke.
* Verdoppelung der Umsatzgrenze für den Spendenabzug.
* Abschaffung des zeitlich begrenzten Vor- und Rücktrags beim Abzug von Großspenden und der zusätzlichen Höchstgrenze für Spenden an Stiftungen. Dafür Einführung eines zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags.
* Senkung des Satzes, mit dem pauschal für unrichtige Zuwendungsbestätigungen und fehlverwendete Zuwendungen zu haften ist, von 40 % auf 30 % der Zuwendungen.
* Einführung einer steuerfreien Pauschale für alle Verantwortungsträger in Vereinen in Höhe von 500 €.
* Erleichterter Spendennachweis bis 200 €.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.


 
Informationen für Ärzte über den Rehasport
Der Informationsflyer des Deutschen Behindertensportverbands für Ärzte, die Rehasport verordnen möchten, ist in einer Neuauflage erschienen. Mit diesem Faltblatt können die Vereine die Mediziner vor Ort über den Rehasport informieren und auf die neuen Regelungen in der Rahmenvereinbarung hinweisen.

Informationen für Ärzte über den Rehasport